Rasendünger mit Unkrautvernichter 3kg
Der Unkrautvernichter ist ein Pflanzenschutzmittel mit Rasendünger zur Bekämpfung von zweikeimblättrigen Unkäutern in Zier- und Sportrasen. Es handelt sich hierbei um ein hochwertiges Spitzenprodukt für den Rasen.
– kombiniert optimal Unkrautvernichtung und Langzeitrasendüngung
– mit erstklassigen Wirkstoffen zur gezielten, zuverlässigen Unkrautbekämpfung
– dosiert den Stickstoff bedarfsgerecht durch Feuchtigkeit und Wärme
– regeneriert den Rasen durch hohe Stickstoffausnutzung.
Produktmerkmale
NPK-Dünger mit teilweise umhülltem Stickstoff
20+5+8
Wirkstoffe: 0,86% 2,4D + 0,1% Dicamba
Profiqualität mit Langzeitstickstoff.
Gut streufähiges Feingranulat 1-2 mm.
Kombiniert Unkrautvernichtung mit Langzeit-Rasendüngung.
Mit behördlicher Zulassung.
Aufwandmenge: 30 g/m²
Inhalt: 3kg
Bekämpfbarkeit der Unkräuter
Gut wirksam gegen: Löwenzahn, Wegerich- und Gänsedistelarten, Hornkraut, Kopfenklee, Vogelknöterich, Geimeine Schafgarbe
Weniger gut wirksam gegen: Gänseblümchen, Ehrenpreisarten, Taubnesselarten, Ampferarten, Fingerkrautarten, Vogelsternmiere, Ackerschachtelhalm, Ackerwinde, Weißklee
Weniger gut bekämpfbar: Kriechende Hahnenfußarten, Kleinblütiges Knopfkraut, Gemeine Braunelle, Hebstlöwenzahn, Weißer Gänsefuß
Anwendung im Haus- und Kleingartenbereich zulässig!
Technische Daten:
Schüttgewicht ca. 750 g/l
Kornart: Granulat
Korngröße: 0,5 -1,5 mm
Farbe: beige-weiß
Geruchsentwicklung: schwach
Physiologische Wirkung: schwach sauer
Nährstoffgehalte
20% N Gesamtstickstoff
11,5% N Carbamidstickstoff
8,5% N Ammoniumstickstoff
5% P2O5 neutral-ammoncitratlösliches und wasserlösliches Phosphat
4,5% P2O5 wasserlösliches Phosphat
8% K2O wasserlösliches Kaliumoxid, chloridarm
Herbizid-Wirkstoffe: 8,57 g/kg 2,4-D, 1,05 g/kg Dicamba
Von der Biologischen Bundesanstalt für Land-und Forstwirtschaft festgesetzte Anwendungsgebiete und Anwendungsbestimmungen
Anwendung als Herbizid im Freiland auf Zier-und Sportrasen gegen zweikeimblättrige Unkräuter
Maximal 30 g/qm streuen
Anwendung während der Vegetationsperiode von Mai bis August
Nicht im Ansaatjahr anwenden
Max. 2 Anwendungen im Abstand von 35-42 Tage
Im Behandlungsjahr anfallendes Erntegut/Mähgut nicht verfüttern
2-3 Tage vor und nach der Behandlung das Gras nicht schneiden
Anwendung im Haus und Kleingarten zulässig
Hinweise zum Schutz des Anwenders und der Umwelt:
Anwendungsbestimmungen: Keine Anwendung auf Flächen, von denen die Gefahr einer unmittelbaren oder -z.B. durch ein Regenereignis nach der Anwendung verursachten mittelbaren Abschwemmung in die Kanalisation, Drainagen oder Straßenabläufe sowie Regen-und Schmutzwasserkanäle möglich ist. Dies gilt für Anwendungen im Zierpflanzenbau.
Mittel und deren Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof-und Straßenabläufe sowie Regen-und Abwässerkanäle.
Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2% und Oberflächengewässern -ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender – muß ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstreifen vorhanden sein. Dessen Schutzfunktion darf durch den Einsatz von Arbeitsgeräten nicht beeinträchtigt werden. Er muß eine Mindestbreite von 10 m haben.
Dieser Randstreifen ist nicht erforderlich, wenn:
ausreichende Auffangsysteme für das abgeschwemmte Wasser bzw. den abgeschwemmten Boden vorhanden sind
die Anwendung im Mulch-oder Direktsaatverfahren erfolgt.
Hinweise zum Schutz des Anwenders
Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden.
Mißbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
Für Kinder unzugänglich aufbewahren.
Staub nicht einatmen.
Bei Unwohlsein ärztlichen Rat einholen (wenn möglich, die Originalverpackung vorzeigen)
Sonstige Hinweise:
Um die Herbizidwirkung zu verstärken, nicht verwenden, wenn Niederschlag innerhalb 24 Stunden zu erwarten ist.
Wenn kein Niederschlag innerhalb der ersten zwei Tage fällt, die behandelt Rasenfläche bewässern.
Die ersten vier Schnitte behandelter Flächen sollten mindestens 6 Monate kompostiert werden, ehe sie zum Mulchen verwendet werden.
Im Behandlungsjahr anfallendes Erntegut/Mähgut nicht verfüttern.
Pflanzenschutzreste und leere Packungen sind als Sondermüll zu entsorgen.
Die Wartefrist ist durch die Anwendungsbestimmungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z.B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
Bodenorganismen: Das Mittel wird als schwachschädigend für Regenwurmpopulationen eingestuft.
Kühl und trocken lagern.
Achtung! Für Folgen unsachgemäßer Anwendung haften wir nicht! Amtlich geprüft, zugelassen. Nr. 3659-97
3kg
Inhalt: 0,333333 KG
Hersteller: Beckmann & Brehm
Herstellernummer: 10190 / AAN: 1495183
EAN: 4015505101905
Grundpreis: 10.33 Eur / 1 KG